Home Informationen Training News Kontakte Shows Links Partnersuche Impressum
 
 

 
 

Beiträge
für die Mitgliedschaft im Ahorn-Club, TSA im PSV Berlin e.V.

Folgende Beiträge werden erhoben:
1. Monatliche Grundbeiträge
a.)
b.)
c.)
Kinder/Jugendliche
Erwachsene (volljährige Mitglieder)
Ehrenmitglieder zahlen keinerlei Beiträge

5,-
7,-
0,-
Euro
Euro
Euro
Die Grundbeiträge sind die von der PSV-Generalversammlung für alle Abteilungen beschlossenen monatlichen Mindestbeiträge, um die Voraussetzungen der LSB-Förderrichtlinien zu erfüllen.


2. Monatliche Trainingsbeiträge
Tanzsporttraining gemäß den Bestimmungen des DTV e.V.
a.)

b.)

c.)
Erwachsene
Beitragsgruppe T1
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Beitragsgruppe T2
Azubis, Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende (vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
Beitragsgruppe T3

25,-

15,-

21,-
Euro

Euro

Euro
Breitentanzsporttraining
a.)

b.)

c.)
Erwachsene
Beitragsgruppe B1
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Beitragsgruppe B2
Azubis, Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende (vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
Beitragsgruppe B3

22,-

13,-

17,-
Euro

Euro

Euro
Raumnutzungsabgabe bei Privatstunden

Die Nutzung der Trainingsräume für Privatstunden ist abgabepflichtig. Für TSA-Mitglie- der entfällt die Abgabe. Für Paare, die nicht der TSA angehören, beträgt sie je Privatstunde und Paar

7,- Euro
Der Grundbeitrag und die Trainingsbeiträge sind zusammen jeweils für ein Quartal spätestens am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu überweisen.


Sonstige Kosten
Aufnahmegebühren

20,- Euro
Mahn- und Verwaltungskosten

Die 1. Mahnung gilt als Erinnerungsschreiben und ist mahnkostenfrei; bei jeder weiteren Mahnung erhöhen sich die Mahnkosten um 5,- €. Zu den Mahnkosten kommen gemäß § 9 Absatz 3 der Abteilungsordnung die Postgebühren für die versandten Schreiben als Verwaltungskosten hinzu. Für die Ausstellung verlorengegangener Mitgliedskarten wird eine Gebühr von 4,- € erhoben.
Bei einem Rückstand ab drei Monatsbeiträgen behält sich der Vorstand vor, die Startmeldung zu Turnieren zu verweigern. Die Start- und Lizenzmarken werden nur ausgehändigt, wenn keine Beitragsrückstände vorhanden sind.

DTV/LTV - Gebühren

Turnierunabhängige Gebühren wie z. B. für Start- und Lizenzbücher, Start- und Lizenzmarken, Lizenzausweise und Schautanzanträge sind von den Mitgliedern zu bezahlen; die Gebühren für Schautanzanträge werden von der TSA ausnahmsweise übernommen, wenn die Schautänze im Auftrag der TSA aufgeführt werden.


Schlußbestimmung
Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 13. März 2011 beschlossen und tritt ab 1. April 2011 in Kraft.

Diese Gebührenordnung steht Ihnen auch als pdf-Datei in den Downloads zur Verfügung.