|
|
Beiträge
für die Mitgliedschaft im Ahorn-Club, TSA im PSV Berlin e.V.
|
Folgende Beiträge werden erhoben:
|
|
1. Monatliche Grundbeiträge
|
a.)
b.)
c.)
|
Kinder/Jugendliche
Erwachsene (volljährige Mitglieder)
Ehrenmitglieder zahlen keinerlei Beiträge
|
5,-
7,-
0,-
|
Euro
Euro
Euro
|
Die Grundbeiträge sind die von der PSV-Generalversammlung für alle Abteilungen beschlossenen monatlichen Mindestbeiträge, um die Voraussetzungen der LSB-Förderrichtlinien zu erfüllen.
|
|
2. Monatliche Trainingsbeiträge
|
|
Tanzsporttraining gemäß den Bestimmungen des DTV e.V.
|
a.)
b.)
c.)
|
Erwachsene
Beitragsgruppe T1
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Beitragsgruppe T2
Azubis, Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende (vom vollendeten
18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
Beitragsgruppe T3
|
25,-
15,-
21,-
|
Euro
Euro
Euro
|
|
Breitentanzsporttraining
|
a.)
b.)
c.)
|
Erwachsene
Beitragsgruppe B1
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Beitragsgruppe B2
Azubis, Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende (vom vollendeten
18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
Beitragsgruppe B3
|
22,-
13,-
17,-
|
Euro
Euro
Euro
|
|
Raumnutzungsabgabe bei Privatstunden
|
|
Die Nutzung der Trainingsräume für Privatstunden ist abgabepflichtig. Für TSA-Mitglie-
der entfällt die Abgabe. Für Paare, die nicht der TSA angehören,
beträgt sie je Privatstunde und Paar
|
7,-
|
Euro
|
Der Grundbeitrag und die Trainingsbeiträge sind zusammen jeweils für ein
Quartal spätestens am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu überweisen.
|
|
Sonstige Kosten
|
Aufnahmegebühren
|
20,-
|
Euro
|
|
Mahn- und Verwaltungskosten
|
|
Die 1. Mahnung gilt als Erinnerungsschreiben und ist mahnkostenfrei; bei jeder weiteren Mahnung erhöhen sich die Mahnkosten um 5,- €. Zu den Mahnkosten kommen gemäß § 9 Absatz 3 der Abteilungsordnung die Postgebühren für die versandten Schreiben als Verwaltungskosten hinzu. Für die Ausstellung verlorengegangener Mitgliedskarten wird eine Gebühr von 4,- € erhoben.
Bei einem Rückstand ab drei Monatsbeiträgen behält sich der Vorstand vor, die Startmeldung zu Turnieren zu verweigern. Die Start- und Lizenzmarken werden nur ausgehändigt, wenn keine Beitragsrückstände vorhanden sind.
|
|
|
|
DTV/LTV - Gebühren
|
|
Turnierunabhängige Gebühren wie z. B. für Start- und Lizenzbücher, Start- und Lizenzmarken, Lizenzausweise und Schautanzanträge sind von den Mitgliedern zu bezahlen; die Gebühren für Schautanzanträge werden von der TSA ausnahmsweise übernommen, wenn die Schautänze im Auftrag der TSA aufgeführt werden.
|
|
|
|
Schlußbestimmung
|
Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 13. März 2011 beschlossen und tritt ab 1. April 2011 in Kraft.
Diese Gebührenordnung steht Ihnen auch als pdf-Datei in den Downloads zur Verfügung.
|
|